Barrierefreiheitserklärung für SPH Nordlicht GmbH
SPH Nordlicht GmbH setzt sich dafür ein, die digitale Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern ständig die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die einschlägigen Barrierefreiheits-Standards an.
Status der Konformität
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren Anforderungen an Designer und Entwickler, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Richtlinien definieren drei Stufen der Konformität: Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA.
SPH Nordlicht GmbH bemüht sich ständig um die Verbesserung der Zugänglichkeit seiner Website und seiner Dienste in der Überzeugung, dass es unsere kollektive moralische Verpflichtung ist, eine nahtlose, zugängliche und ungehinderte Nutzung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Wir sind bestrebt, alle Seiten und Inhalte auf https://sph-nordlicht.de/ zugänglich zu machen. Zur Unterstützung nutzen wir ein Barrierefreiheits-Tool (Ally), das Besuchern individuelle Anpassungen ermöglicht. Dennoch kann es sein, dass einige Inhalte (z. B. ältere PDF-Dokumente oder Videomaterial) noch nicht vollständig den höchsten Standards entsprechen, da technische Lösungen hierfür noch optimiert werden.
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über dein Feedback zur Barrierefreiheit der Website. Bitte teile uns mit, wenn du auf Zugänglichkeitsbarrieren stößt:
E-Mail:
barrierefrei@sph-nordlicht.de
Telefon: +49 176 21225444
Wir bemühen uns, innerhalb von 3-5 Werktagen auf Rückmeldungen zu reagieren.
Durchsetzungsverfahren
Solltest du auf deine Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, kannst du dich an die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Schleswig-Holstein wenden. Dies entspricht dem Durchsetzungsverfahren nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Kontakt der Beschwerdestelle:
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Karolinenweg 1, 24105 Kiel
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Web:
www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bbit
Diese Erklärung wurde am 28.12.2025 aktualisiert.