SPH Nordlicht

Träger für ambulante Jugend-, Familien- & Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein.

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Der Träger

SPH Nordlicht
aus Hohenwestedt

SPH Nordlicht ist ein aufstrebender Träger aus der Mitte Schleswig-Holsteins.
Wir bieten soziale Hilfen für Kinder, Jugendliche, Familien und Menschen mit Hilfebedarf an.

Dabei befassen wir uns bei der Jugend- und Familienhilfe mit Krisen, besonderen Umständen oder Problemen innerhalb einer Familie und deren Umfeld. Schulische Angelegenheiten, Behördengänge, Haushaltsplanung und vieles mehr können begleitet und unterstützt werden. Junge Erwachsene werden an die Hand genommen, um Selbstständigkeit zu erlernen und diese zu fördern.

Bei der Eingliederungshilfe unterstützen wir volljährige Menschen mit psychischen und/oder Suchterkrankungen dabei, ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden zu führen. Unsere qualifizierte und begleitende Assistenz richtet sich an Personen, die genügend Stabilität und Eigenmotivation besitzen, um in ihrem eigenen Zuhause zu leben, sowie an jene, die den Wunsch haben, ihre Selbstständigkeit zu verbessern.

Leistungen

Unsere Leistungen
im Überblick

Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 31 SGB VIII – Ziel der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) ist die Intervention mit pädagogischen und alltagspraktischen Hilfen, um die Selbsthilfekompetenz der Familien zu stärken. Die Hilfe findet in der Umwelt der Familie statt und ist immer auf die gesamte Familie ausgerichtet.

Ambulante Hilfe für junge Volljährige

§ 41 SGB VIII – Junge Erwachsene, die Defizite in ihrer Persönlichkeitsentwicklung haben und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung noch nicht in der Lage sind, erhalten individuelle Hilfestellung durch eine sozialpädagogische Fachkraft.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

§ 35 SGB VIII – Die Klient*innen werden intensiv begleitet, damit sie sich sozial wieder gut integrieren und eigenverantwortlich leben können. Die Hilfen sind intensiv und individuell anpassbar.

Unterstützung bei Personensorge und dem Umgangsrecht

§ 18 SGB VIII – Ziel ist es, eine stabile Basis zu erarbeiten, damit wieder ein möglichst normaler Kontakt zwischen den Bezugspersonen entstehen kann. Eine direkte Gefährdung des Kindes soll ausgeschlossen werden.

Sozialpädagogisches Clearing

§ 27 ff. SGB VIII – Diese zeitlich eng befristete, intensive und lösungsorientierte Hilfe stellt den grundsätzlichen und optimalen Hilfebedarf fest, besonders in ungeklärten Krisen oder bei drohender Fremdunterbringung.

Erziehungsbeistandschaft

§ 30 SGB VIII – Die Problemlagen des Kindes oder Jugendlichen werden unter Einbeziehung des sozialen Umfelds bearbeitet. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen.

Schutzauftrag

§ 8a SGB VIII – Der Einrichtungsträger stellt sicher, dass der Schutzauftrag wahrgenommen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen wird.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

§ 35a SGB VIII – Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung werden individuell gefördert, damit ihre Teilhabe am schulischen, sozialen und familiären Leben gesichert wird.

Qualifizierte Assistenz

§ 76 SGB IX – Volljährige Menschen mit psychischen und Suchterkrankungen werden dabei unterstützt, ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden zu führen.

Übernahme- und Begleitassistenz

§ 76 SGB IX – Assistenz und Begleitung fördern die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung volljähriger Menschen mit psychischen und Suchterkrankungen in Mobilität, Kommunikation, Selbstversorgung und häuslichem Leben.

Einsatzgebiet

Unser Einsatzgebiet
in Schleswig-Holstein

Unser Einsatzgebiet in Schleswig-Holstein

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Was macht ihr eigentlich genau?

Wir unterstützen Kinder, Jugendliche, Familien und Menschen mit Assistenzbedarf im Alltag. Unsere Hilfe ist ganz praktisch: Wir begleiten bei Terminen, helfen bei Konflikten, fördern Selbstständigkeit und sorgen dafür, dass niemand allein dasteht.

Wer kann eure Hilfe bekommen?

Unsere Leistungen richten sich an Familien mit Unterstützungsbedarf sowie an Menschen mit Teilhabeeinschränkungen. Voraussetzung ist meist eine Bewilligung durch das Jugendamt oder das Sozialamt.

Was kostet die Hilfe für mich?

In der Regel nichts. Die Kosten übernimmt das zuständige Amt. Nur in wenigen Sonderfällen kann ein geringer Eigenanteil entstehen – wir erklären transparent, was auf dich zukommt.

Wie schnell kann es losgehen?

Sobald die Hilfe vom Amt bewilligt ist und ein Erstgespräch stattgefunden hat, legen wir los – oft innerhalb weniger Tage. In dringenden Fällen versuchen wir, schneller zu reagieren.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Wir starten mit einem Kennenlernen, planen gemeinsam die Ziele und Abläufe und begleiten dann regelmäßig – so, wie es sinnvoll und notwendig ist. Die Zusammenarbeit ist verbindlich, aber auf Augenhöhe.

Muss ich etwas unterschreiben oder beantragen?

Ja, in der Regel braucht es einen offiziellen Antrag beim Amt. Wir unterstützen dich gern dabei. Ohne Bewilligung dürfen wir keine Hilfe leisten.

Wer entscheidet, wie oft jemand kommt?

Das hängt vom Bedarf ab und wird gemeinsam mit dem Amt festgelegt – meist im Rahmen eines Hilfeplans oder durch die bewilligte Stundenzahl.

Was passiert, wenn ich nicht mehr möchte, dass jemand kommt?

Die Hilfe ist freiwillig. Wenn du sie nicht mehr möchtest, kannst du das jederzeit sagen. Wir klären dann gemeinsam, wie es weitergeht – ohne Druck.

Wer hilft meinem Kind konkret?

Unsere pädagogischen Fachkräfte – mit Ausbildung und Erfahrung im Bereich der Jugendhilfe. Dein Kind bekommt feste Ansprechpartner, die verlässlich da sind.

Kann ich als Elternteil mitentscheiden?

Ja. Du bist Teil des Prozesses und wirst regelmäßig einbezogen. Gute Hilfe funktioniert nur gemeinsam.

Gibt es feste Ansprechpartner?

Ja. Wir setzen auf Kontinuität. Dein Kind hat in der Regel eine feste Bezugsperson, die die Situation kennt und verlässlich begleitet.

Wie kann die Hilfe im Alltag aussehen?

Ganz praktisch: Gespräche, Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei Hausaufgaben, Konfliktlösung, Freizeitgestaltung – je nachdem, was gerade gebraucht wird.

Gibt es auch Hilfe für junge Erwachsene ab 18?

Ja. Auch junge Erwachsene können Hilfe bekommen, z. B. über das Jugendamt (§41 SGB VIII) oder über die Eingliederungshilfe. Wir beraten gern, was möglich ist.

Könnt ihr auch bei Problemen mit Schule, Jobcenter oder Gericht helfen?

Ja. Wir begleiten zu Gesprächen, helfen beim Verstehen von Schreiben oder beim Einhalten von Terminen. Wir sind ansprechbar, wenn es kompliziert wird.

Wie kann man eine Hilfe beantragen?

Die Hilfe wird in der Regel über das zuständige Jugendamt oder Sozialamt beantragt. Gern unterstützen wir dich dabei, den richtigen Weg zu finden und begleiten dich im Prozess.

Kann ich euch als Hilfeanbieter auswählen?

Ja. Du hast grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII bzw. § 9 SGB IX), das heißt: Du darfst dir den Anbieter selbst aussuchen, wenn die Einrichtung anerkannt und geeignet ist.