Pädagogische Leitung
Träger für ambulante Jugend-, Familien- & Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein.
Jetzt Kontakt aufnehmenDer Träger
SPH Nordlicht ist ein aufstrebender Träger aus der Mitte Schleswig-Holsteins.
Wir bieten soziale Hilfen für Kinder, Jugendliche, Familien und Menschen mit
Hilfebedarf an.
Dabei befassen wir uns bei der Jugend- und Familienhilfe mit Krisen, besonderen Umständen oder Problemen innerhalb einer Familie und deren Umfeld. Schulische Angelegenheiten, Behördengänge, Haushaltsplanung und vieles mehr können begleitet und unterstützt werden. Junge Erwachsene werden an die Hand genommen, um Selbstständigkeit zu erlernen und diese zu fördern.
Bei der Eingliederungshilfe unterstützen wir volljährige Menschen mit psychischen und/oder Suchterkrankungen dabei, ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden zu führen. Unsere qualifizierte und begleitende Assistenz richtet sich an Personen, die genügend Stabilität und Eigenmotivation besitzen, um in ihrem eigenen Zuhause zu leben, sowie an jene, die den Wunsch haben, ihre Selbstständigkeit zu verbessern.
Leistungen
§ 31 SGB VIII – Ziel der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) ist die Intervention mit pädagogischen und alltagspraktischen Hilfen, um die Selbsthilfekompetenz der Familien zu stärken. Die Hilfe findet in der Umwelt der Familie statt und ist immer auf die gesamte Familie ausgerichtet.
§ 41 SGB VIII – Junge Erwachsene, die Defizite in ihrer Persönlichkeitsentwicklung haben und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung noch nicht in der Lage sind, erhalten individuelle Hilfestellung durch eine sozialpädagogische Fachkraft.
§ 35 SGB VIII – Die Klient*innen werden intensiv begleitet, damit sie sich sozial wieder gut integrieren und eigenverantwortlich leben können. Die Hilfen sind intensiv und individuell anpassbar.
§ 18 SGB VIII – Ziel ist es, eine stabile Basis zu erarbeiten, damit wieder ein möglichst normaler Kontakt zwischen den Bezugspersonen entstehen kann. Eine direkte Gefährdung des Kindes soll ausgeschlossen werden.
§ 27 ff. SGB VIII – Diese zeitlich eng befristete, intensive und lösungsorientierte Hilfe stellt den grundsätzlichen und optimalen Hilfebedarf fest, besonders in ungeklärten Krisen oder bei drohender Fremdunterbringung.
§ 30 SGB VIII – Die Problemlagen des Kindes oder Jugendlichen werden unter Einbeziehung des sozialen Umfelds bearbeitet. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen.
§ 8a SGB VIII – Der Einrichtungsträger stellt sicher, dass der Schutzauftrag wahrgenommen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen wird.
§ 35a SGB VIII – Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung werden individuell gefördert, damit ihre Teilhabe am schulischen, sozialen und familiären Leben gesichert wird.
§ 76 SGB IX – Volljährige Menschen mit psychischen und Suchterkrankungen werden dabei unterstützt, ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden zu führen.
§ 76 SGB IX – Assistenz und Begleitung fördern die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung volljähriger Menschen mit psychischen und Suchterkrankungen in Mobilität, Kommunikation, Selbstversorgung und häuslichem Leben.
Einsatzgebiet
Kontakt
Pädagogische Leitung
Wirtschaftliche Leitung
Leitung: Jugend- u. Familienhilfe
Leitung: Eingliederungshilfe
SPH Nordlicht
Das Team hinter SPH Nordlicht
Du findest unsere Arbeit als Träger spannend und möchtest Teil dieses Teams werden? Dann schaue dir unsere offenen Stellen an und bewirb dich auf ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Fragen & Antworten
Wir unterstützen Kinder, Jugendliche, Familien und Menschen mit Assistenzbedarf im Alltag. Unsere Hilfe ist ganz praktisch: Wir begleiten bei Terminen, helfen bei Konflikten, fördern Selbstständigkeit und sorgen dafür, dass niemand allein dasteht.
Unsere Leistungen richten sich an Familien mit Unterstützungsbedarf sowie an Menschen mit Teilhabeeinschränkungen. Voraussetzung ist meist eine Bewilligung durch das Jugendamt oder das Sozialamt.
In der Regel nichts. Die Kosten übernimmt das zuständige Amt. Nur in wenigen Sonderfällen kann ein geringer Eigenanteil entstehen – wir erklären transparent, was auf dich zukommt.
Sobald die Hilfe vom Amt bewilligt ist und ein Erstgespräch stattgefunden hat, legen wir los – oft innerhalb weniger Tage. In dringenden Fällen versuchen wir, schneller zu reagieren.
Wir starten mit einem Kennenlernen, planen gemeinsam die Ziele und Abläufe und begleiten dann regelmäßig – so, wie es sinnvoll und notwendig ist. Die Zusammenarbeit ist verbindlich, aber auf Augenhöhe.
Ja, in der Regel braucht es einen offiziellen Antrag beim Amt. Wir unterstützen dich gern dabei. Ohne Bewilligung dürfen wir keine Hilfe leisten.
Das hängt vom Bedarf ab und wird gemeinsam mit dem Amt festgelegt – meist im Rahmen eines Hilfeplans oder durch die bewilligte Stundenzahl.
Die Hilfe ist freiwillig. Wenn du sie nicht mehr möchtest, kannst du das jederzeit sagen. Wir klären dann gemeinsam, wie es weitergeht – ohne Druck.
Unsere pädagogischen Fachkräfte – mit Ausbildung und Erfahrung im Bereich der Jugendhilfe. Dein Kind bekommt feste Ansprechpartner, die verlässlich da sind.
Ja. Du bist Teil des Prozesses und wirst regelmäßig einbezogen. Gute Hilfe funktioniert nur gemeinsam.
Ja. Wir setzen auf Kontinuität. Dein Kind hat in der Regel eine feste Bezugsperson, die die Situation kennt und verlässlich begleitet.
Ganz praktisch: Gespräche, Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei Hausaufgaben, Konfliktlösung, Freizeitgestaltung – je nachdem, was gerade gebraucht wird.
Ja. Auch junge Erwachsene können Hilfe bekommen, z. B. über das Jugendamt (§41 SGB VIII) oder über die Eingliederungshilfe. Wir beraten gern, was möglich ist.
Ja. Wir begleiten zu Gesprächen, helfen beim Verstehen von Schreiben oder beim Einhalten von Terminen. Wir sind ansprechbar, wenn es kompliziert wird.
Die Hilfe wird in der Regel über das zuständige Jugendamt oder Sozialamt beantragt. Gern unterstützen wir dich dabei, den richtigen Weg zu finden und begleiten dich im Prozess.
Ja. Du hast grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII bzw. § 9 SGB IX), das heißt: Du darfst dir den Anbieter selbst aussuchen, wenn die Einrichtung anerkannt und geeignet ist.
Unser Ziel ist es, Kinder, Jugendliche, Familien und erwachsene Menschen mit Unterstützungsbedarf so zu begleiten, dass sie Stabilität, Orientierung und neue Handlungsmöglichkeiten im Alltag gewinnen. Dabei stehen die individuellen Ziele, Ressourcen und Lebenssituationen der Menschen im Mittelpunkt.
Wir arbeiten verlässlich, nahbar und auf Augenhöhe. Unsere Unterstützung ist praktisch, klar strukturiert und personenzentriert: Wir begleiten in Krisen, stärken Familien, fördern Selbstständigkeit und entwickeln gemeinsam Lösungen, die im Alltag wirklich funktionieren.
Was SPH Nordlicht auszeichnet, ist die Verbindung aus fachlicher Kompetenz, schnellen Reaktionszeiten und einem starken Team. Digitale Prozesse, klare Absprachen und flache Hierarchien helfen uns dabei, unkompliziert erreichbar zu sein und unsere Zeit dort einzusetzen, wo sie gebraucht wird: bei den Menschen.
Wir geben niemanden vorschnell auf. Auch dann nicht, wenn Situationen komplex sind oder andere Wege bereits gescheitert sind. Unsere Haltung ist offen, authentisch und verantwortungsvoll – gegenüber den von uns betreuten Menschen, ihren Familien, den Ämtern und unserem Team.
Nach dieser Bewerbung melden wir uns per E-Mail oder SMS, um einen Termin für ein kurzes und unverbindliches Telefonat zu vereinbaren.