SPH Nordlicht
Träger für ambulante Jugend-, Familien- und Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein
Der Träger - SPH Nordlicht aus Hohenwestedt
SPH Nordlicht ist ein aufstrebender Träger aus der Mitte Schleswig-Holsteins.
Wir bieten soziale Hilfen für Kinder, Jugendliche, Familien und Menschen mit Hilfebedarf an.
Dabei befassen wir uns bei der Jugend- und Familienhilfe mit Krisen, besonderen Umständen oder Problemen innerhalb einer Familie und deren Umfeld. Schulische Angelegenheiten, Behördengänge, Haushaltsplanung und vieles mehr können begleitet und unterstützt werden. Junge Erwachsene werden an die Hand genommen, um Selbstständigkeit zu erlernen und diese zu fördern.
Bei der Eingliederungshilfe unterstützen wir volljährige Menschen mit psychischen und/oder Suchterkrankungen dabei, ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden zu führen. Unsere qualifizierte und begleitende Assistenz richtet sich an Personen, die genügend Stabilität und Eigenmotivation besitzen, um in ihrem eigenen Zuhause zu leben, sowie an jene, die den Wunsch haben, ihre Selbstständigkeit zu verbessern.
Unsere Leistungen
Mit unserem Träger decken wir folgende Leistungen für ambulante Hilfen im Umkreis von 30 km von Hohenwestedt ab:
§ 31 SGB VIII – Ziel der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) ist die Intervention mit pädagogischen und alltagspraktischen Hilfen, um die Selbsthilfekompetenz der Familien zu stärken. Die Hilfe findet in der Umwelt der Familie statt und ist immer auf die gesamte Familie ausgerichtet. Sie folgt dem Prinzip einer längerfristigen Hilfe. In der Regel mit einer bestimmten Einzelperson als Familienhelfer*in.
§ 41 SGB VIII – Ziel der ambulanten Hilfe für junge Volljährige ist es, jungen Erwachsenen, die Defizite in ihrer Persönlichkeitsentwicklung haben und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung noch nicht in der Lage sind, eine individuelle Hilfestellung durch eine sozialpädagogische Fachkraft zur Verfügung zu stellen.
§ 35 SGB VIII – Das Ziel dieser Hilfe ist es, den/die Klienten*in insoweit intensive zu begleiten, dass er/sie sich sozial wieder gut integrieren kann und in der Lage ist, ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Die Hilfen sind intensiv und sehr individuell anpassbar. Es ist ein enger Kontakt zwischen Fachkraft und Klient*in wichtig.
§ 18 SGB VIII – Ziel der Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes ist es, eine stabile Basis zu erarbeiten, um wieder einen möglichst normalen Kontakt zwischen den Bezugspersonen zu haben. Eine direkte Gefährdung des Kindes soll ausgeschlossen werden. Die Fachkraft beobachtet, interveniert, reflektiert und dokumentiert.
§ 30 SGB VIII – Ziel des Erziehungsbeistandes ist es die Problemlagen des Kindes/Jugendlichen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds zu bearbeiten. Gegenstand ist hier im Besonderen die Beziehung zwischen Eltern und Kindern/Jugendlichen. Die schulischen Probleme der Kinder/Jugendlichen, sowie die anderen sozialen Bezüge des Kindes/Jugendlichen. Im Mittelpunkt steht hier die Unterstützung des Kindes/Jugendlichen.
§ 8a SGB VIII – Der Einrichtungsträger stellt sicher, dass er den Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnimmt und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen wird. Es wird sichergestellt, dass die beschäftigten Mitarbeiter*innen bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken werden, wenn sie diese für erforderlich halten und das zuständige Jugendamt informieren werden, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.
§ 27 ff. SGB VIII – Ziel dieser Hilfe ist, den grundsätzlichen und optimalen Hilfebedarf bzw. die Hilfeform festzustellen. Diese Hilfe ist zeitlich eng befristet, intensiv, ambulant, sowie ressourcen- und lösungsorientiert. Eingeleitet werden kann diese Form der Hilfe innerhalb weniger Tage, sie kann einen hohen Betreuungsrahmen haben und ist auf max. 3 Monate befristet. Ein Clearing wird einberufen in ungeklärten, nicht durchschaubaren Situationen, in Krisen mit evtl. Gefährdungen. Wenn eine Fremdunterbringung droht und die Familie diese noch abwenden möchte, wenn es von Familienmitgliedern deutliche Anzeichen gibt, die Familie zu verlassen oder wenn die bisherigen Hilfen nicht adäquat waren.
§ 41 a SGB VIII – Ziel dieser Hilfe ist es eine zeitlich angemessene Nachbetreuung, nach einer stationären Hilfe zu leisten. Die jungen Volljährigen sollen in einer für sie verständlichen Form unterstützt und beraten werden.
§ 76 SGB IX – Ziel der qualifizierten Assistenz ist es, volljährige Menschen mit psychischen und Suchterkrankungen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden zu führen. Diese Hilfe umfasst die Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung, zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und zur Selbstversorgung. Die Unterstützung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal und orientiert sich an den individuellen Bedarfen und Zielen der Betroffenen.
§ 76 SGB IX – Ziel der Übernahme- und Begleitassistenz ist es, volljährige Menschen mit psychischen und Suchterkrankungen zu ermöglichen, selbstständig in ihrer eigenen Wohnung zu leben und an der Gemeinschaft teilzuhaben. Die Leistungen umfassen Unterstützung in den Bereichen Mobilität, Kommunikation, Selbstversorgung und häusliches Leben. Durch gezielte Assistenz und Begleitung wird die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung der Betroffenen gefördert und stabilisiert.
Hier finden Sie das Leitbild und Werte unserer Arbeit
Ansprechpartner
Natalia Basylev
Pädagogische Leitung / Teamleitung - Jugend- u. Familienhilfe
Unser Team
Unser stetig wachsendes Team besteht aus einer Vielfalt von Pädagogen*innen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen. Wir finden für jede Hilfe die passende Person.
Unser Büro
Unser Büro ist der zentrale Treffpunkt für das gesamte Team. Hier finden Dienstversammlungen, Team-Events sowie Einzel- und Gruppenarbeit bequem ihren Platz. Es ist ein vielseitiger Raum, der uns ermöglicht, gemeinsam Ideen auszutauschen, konzentriert allein oder in Gruppen zu arbeiten. Für Kaffee, Snacks und Getränke ist immer gesorgt.